Vereinsbeiträge und Kostenstruktur
Auszug aus der Finanz- und Beitragsordnung des TSC Tutzing
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Gruppenbeitrag zusammen. Die Beiträge und Gebühren werden grundsätzlich mittels Lastschrift vom Konto des Mitglieds abgebucht. Hierzu erteilt jedes Mitglied ein SEPA-Mandat.
Für Kinder, Jugendliche, Studenten und sonstige von der Mitgliederversammlung bestimmte Mitglieder gilt ein ermäßigter Beitrag.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Es gelten allgemein folgende Sätze und Zahlungsmodalitäten:

Der Vorstand kann im Einzelfall andere Sätze und Zahlungsmodalitäten festlegen.
Bei Eintritt in den Verein wird der Grundbetrag des laufenden Jahres anteilig ab dem aktuellen Quartal, der Gruppenbeitrag ab dem Eintrittsmonat berechnet.
Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds ist der Beitrag bis Jahresende zu zahlen. Dies gilt nicht beim Austritt von Schülern gem. § 7 Ziff. 2 S.4 der Satzung.